Kastrationspflicht für frei laufende Katzen in Braunschweig
Mit Inkrafttreten der
am 1. Mai 2014 sind alle Katzenbesitzer in Braunschweig, die ihren Katzen und Katern Freigang gewähren, verpflichtet, ihre Tiere kastrieren und durch einen Mikrochip kennzeichnen zu lassen.
Gleiches gilt für Katzenfreunde, die frei lebende oder heimatlose Katzen an Futterstellen versorgen oder ihnen sonstwie regelmäßig Futter zur Verfügung stellen.
Betroffen von dieser Verordnung sind alle Stadtbezirke der Stadt Braunschweig. Dies sind zur Zeit:
Wabe-Schunter-Beberbach
Hondelage
Volkmarode
Östliches Ringgebiet
Innenstadt
Viewegs Garten, Bebelhof
Stöckheim, Leiferde (BS)
Heidberg, Melverode
Südstadt, Rautheim, Mascherode
Weststadt
Timmerlah, Geitelde, Stiddien
Broitzem
Rüningen
Westliches Ringgebiet
Lehndorf, Watenbüttel
Veltenhof, Rühme
Wenden, Thune, Harxbüttel
Nordstadt
Schunteraue
Die amtliche Bekanntmachung im "Amtsblatt für die Stadt Braunschweig" Nr. 5/2014 vom 30. April 2014 finden Sie auch hier.
Die Kennzeichnung mittels Mikrochip muss bei TASSO oder beim Deutschen Tierschutzbund registriert werden, damit das Tier seinem Besitzer zugeordnet werden kann. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unserer Rubrik "Vermisst".
In den fast 20 Jahren, in denen der Katzenschutz Braunschweig e. V. besteht, wurden mit unserer Unterstützung mehrere tausend frei lebende Katzen und Kater kastriert und durch eine Tätowierung gekennzeichnet. Damit diese (oft verwilderten) Tiere auch später bereits am Fangort als kastriert erkennbar sind, werden wir die auf unsere Veranlassung kastrierten Tiere auch weiterhin zusätzlich durch eine Tätowierung kennzeichnen lassen.
Dies empfehlen wir auch allen Katzenbesitzern und Futterstellenbetreuern, denn bei einer weiblichen Katze kann man später nur durch eine erneute Operation erkennen, ob sie bereits kastriert ist. Bei einer tätowierten Katzen dagegen kann man davon ausgehen, dass sie kastriert ist, denn die Tätowierung erfolgt regelmäßig während einer Kastration und unter Narkose.
Wenn Sie selbst eine Futterstelle betreuen oder sonst heimatlose Katzen versorgen, informieren Sie uns bitte weiterhin, wenn neue und evtl. unkastrierte Katzen auftauchen, damit sie eingefangen, kastriert und gekennzeichnet werden können. Gleiches gilt, wenn Ihnen eine einzelne unkastrierte Katze oder eine unbetreute Katzenpopulation bekannt wird.
Wenn Sie selbst eine Katze (männlich oder weiblich) haben, die Freigänger ist, die Sie aber noch nicht kastrieren lassen konnten, weil es Ihnen aus finanziellen Gründen einfach nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns, damit wir Ihnen helfen können. Die Initiative Stadttiere BS hat Zusagen für zweckgebundene Spenden erhalten, aus denen wir diese Kastrationen und die Kennzeichnungen mittels Mikrochip finanzieren können.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn wir die Bedürftigkeit (formlos) prüfen. Wir sichen Ihnen absolute Vertraulichkeit zu.
Wir möchten damit nur vermeiden, dass "Trittbrettfahrer", die es leider in allen Bereichen gibt, ihre eigenen Katzen auf Kosten der spendenbereiten Tierfreunde kastrieren lassen, obwohl sie selbst genug Geld dafür haben.
Zweckgebundene Spenden können Sie auch an unseren Verein leisten:
Spendenkonto:
Konto Nr. 2 567 246
BLZ 250 500 00
IBAN: DE89 2505 0000 0002 5672 46
BIC: NOLADE2H
Nord/LB
Bitte geben Sie bei der Überweisung Ihrer zweckgebundenen Spende zu diesem Zweck das Stichwort "Kastrationsverordnung" oder "KastrationsVO" an.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Wenn Sie Fragen zur Kastrationspflicht haben, beantworten wir Ihnen diese gern. Bitte rufen Sie uns einfach an.
Zeitungsartikel zur Kastrationspflicht:
Braunschweiger Zeitung vom 2. April 2014