Home
Wir über uns
Unsere Sorgenkinder
Zuhause gesucht
Zuhause gefunden
Kastrationspflicht
Regenbogenbrücke
Vermisst?
Vermisste Katzen
Wieder Zuhause
Termine
So können Sie helfen
Flohmarkt
Informationen
Samtpfote
Besinnliches
Im Notfall
Der Vorstand
Satzung
Kontakt
Impressum
Spendenportal


Sie sind Besucher Nr.


Vermissen Sie Ihre Katze
oder ist ihnen eine Katze zugelaufen?

Auf der nächsten Seite sehen Sie vermisste Katzen aus der Region: Vermisste Katzen

Telefonnummer und e-mail Adressen sind unter den vermissten Tieren angegeben. Dort erreichen Sie direkt den Besitzer.

Außerdem erreichen Sie uns per mail: Katzenschutz Braunschweig

Wenn Sie selbst eine Katze vermissen, schicken Sie uns 2 bis 3 Bilder und die Daten (seit wann und wo vermisst, Eigenheiten und Auffälligkeiten des Tieres). Bitte geben Sie dabei ggf. auch das Tatoo an, das wir jedoch nicht veröffentlichen.

 

Wir möchten Ihnen ein paar Informationen geben und eine Plattform bieten,
ihr vermisstes Tier wieder zurück zu bekommen.

Immer wieder kommt es vor, dass Katzen verschwinden. Sie verlaufen sich, werden versehentlich eingesperrt oder fahren sogar unbemerkt in einem fremden Auto mit. Andere Katzen erleiden einen Unfall und verlieren durch eine Gehirnerschütterung die Orientierung, oder sie werden verletzt von einem Tierfreund aufgelesen und zum Tierarzt gebracht.

Dabei muss man davon ausgehen, dass der Finder zu seinem eigenen Tierarzt fährt und nicht zum nächstgelegenen, den er ja möglicherweise gar nicht kennt. Daher ist es wichtig, dass Sie neben den Tierschutzorganisationen auch die Tierärzte in der Region informieren. Am besten eignet sich hierzu das "Schwarze Brett", das fast alle Tierärzte in ihrer Praxis haben. Dadurch werden auch andere Tierfreunde auf vermisste Tiere aufmerksam, die sie viellieicht sogar schon in ihrem Wohngebiet gesehen haben. Suchplakate können Sie sich von TASSO zusenden lassen.

Viele Katzenfreunde gehen leider einfach davon aus, dass die ihnen zugelaufene Katze ausgesetzt oder zurückgelassen wurde und melden sie daher nicht als Fundtier. Dadurch verschlechtern sich die Chancen der Besitzer, ihre geliebte Katze wieder zu bekommen.

Melden Sie daher bitte jede Katze, von der Sie den Eindruck haben, dass sie sich verirrt haben könnte, dem örtlich zuständigen Tierschutzverein und auch uns.

Viele Eigentümer eines vermissten Tieres gehen leider davon aus, dass ihr Tier gestohlen oder überfahren und beseitigt wurde, und suchen nicht weiter danach.

Machem Sie bitte immer eine Vermisstenmeldung beim örtlich zuständigen Tierschutzverein und bei uns. Inserieren Sie außerdem unbedingt in der Rubrik "Tiere" in der Tageszeitung und im kostenlosen "Sonntagsblatt", das es in fast allen Regionen gibt.

Grundsätzlich ist ein Finder verpflichtet, eine Fundsache (zu denen auch zugelaufene Tiere zählen) bei der örtlich zuständigen Behörde zu melden. Meistens ist dies das örtliche Tierheim bzw. der Tierschutzverein, manchmal aber auch das Ordnungsamt oder das Fundbüro. Der Eigentümer hat ein Herausgaberecht von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem die Katze (die Fundsache) bei der zuständigen Stelle gemeldet oder abgegeben wurde.

Wenn die zugelaufene Katze bei Ihnen bleiben darf, wird kaum ein Tierheim etwas dagegen haben, dass sie die Katze "verwahren", bis der Eigentümer gefunden wurde oder die oben genannten 6 Monate abgelaufen sind und die Katze dann vollständig in Ihr Eigentum übergeht.

Sie können im Vorfeld viel dazu beitragen, damit Ihre entlaufene Katze leichter mit Ihnen in Verbindung gebracht werden kann:

Lassen Sie Ihr Tier bei der Kastration oder einem anderen operativen Eingriff, der eine Narkose erfordert, tätowieren. Das ist nicht teuer. Die Tätowierung ist meist deutlich sichtbar, so dass der Finder schnell darauf aufmerksam wird. Eine weibliche Katze erhält dadurch auch gleich eine Kennzeichnung, aufgrund der man davon ausgehen kann, dass die Katze kastriert ist. Dies ist immer wichtig, wenn die Katze irgendwo zuläuft. Ohne diese Kennzeichnung muss die Katze vom Tierarzt häufig erst narkotisiert werden, um die Baudecke zu öffnen und zu schauen, ob sie kastriert ist. Wenn die Kastration einige Jahre her ist, findet man keine Operationsnarbe mehr. Außerdem kastrieren einige Tierärzte bereits durch die Leiste, so dass gar keine Kastrationsnarbe mehr gefunden werden kann.

Außerdem können Sie Ihr Tier chippen lassen, dazu ist keine Narkose nötig. Der etwa reiskorngroße Chip wird dem Tier vom Tierarzt unter die Haut injiziert. Dieser Chip enthält einen Code, den es weltweit kein zweites Mal gibt. Aber auch hier gilt: Unbedingt registrieren lassen. Ohne eine Registrierung ist eine Rückführung Ihres Tieres nicht möglich, denn bei den Chips gibt es keine Nummernkreise oder Ähnliches, was irgendeine Zuordnung ermöglichen könnte.

Diese Kennzeichnungen erleichtern Tierheimen, Tierschutzorganisationen und Tierärzten die Zuordnung des Tieres zum Besitzer, vorausgesetzt, Sie haben Ihr Tier kostenfrei bei einem der unten angegebenen Organisationen reigistrieren lassen. 

Dies geht per Internet, aber auch per Post (ein Registrierungsformular erhalten Sie von Ihrem Tierarzt).

Es gibt inzwischen eine Vielzahl privater Register. Diese sind zwar gut gemeint, aber man findet sie nur durch Suchen im Internet und sie sind weder den einschlägigen Tierschutzorganisationen noch den Tierärzten bekannt.

Tierschutzorganisationen und Tierärzte fragen ausschließlich bei TASSO und dem Deutschen Haustierregister nach, ob es dort eine Vermisstenmeldung gibt!

 

Die wichtigsten Haustierregister sind:

IFTA - Internationale zentrale Tierregistrierung (kostenpflichtige weltweite Reigstrierung)

 

Es gibt keinen Abgleich zwischen den verschiedenen Haustierregistern. Daher ist es ratsam, sein Tier zumindest bei TASSO und beim Tierschutzbund registrieren zu lassen.
Lediglich IFTA gleicht seine Daten für die eigene Datenbank ab.

to Top of Page

Spendenkonto: IBAN: DE89 2505 0000 0002 5672 46, BIC: NOLADE2H. Nord/LB | katzenschutz-bs@email.de